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Förderung Laden im Mehrparteienhaus

Förderung Ladeinfrastruktur Mehrparteienhaus 2026

Wichtige Fakten zur Förderung (2026):

  • Antragsstart: 15.04.2026, Antragsfrist bis zum 10.11.2026.
  • Förderberechtigt: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Privateigentümer, Vermieter, kleine/mittlere Unternehmen (KMU).
  • Geförderte Maßnahmen: Kauf, Installation, Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen.
  • Antragsportal: Die Einreichung erfolgt online über PwC.
  • Bedingung: Vor der Beauftragung der Firma muss der Förderantrag gestellt sein.
  • Zweckbindung: Die Infrastruktur muss für mindestens 3 Jahre betrieben werden.

Weiterführender Link zur Antragstellung:

https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/antragstellung/

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