
Förderung Laden im Mehrparteienhaus
Förderung Ladeinfrastruktur Mehrparteienhaus 2026
Wichtige Fakten zur Förderung (2026):
- Antragsstart: 15.04.2026, Antragsfrist bis zum 10.11.2026.
- Förderberechtigt: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Privateigentümer, Vermieter, kleine/mittlere Unternehmen (KMU).
- Geförderte Maßnahmen: Kauf, Installation, Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen.
- Antragsportal: Die Einreichung erfolgt online über PwC.
- Bedingung: Vor der Beauftragung der Firma muss der Förderantrag gestellt sein.
- Zweckbindung: Die Infrastruktur muss für mindestens 3 Jahre betrieben werden.
Weiterführender Link zur Antragstellung:

